Anhörung im Bundestag

„Die Städtebauförderung ist ein unersetzliches Instrument für die Wohnquartiere in Deutschland. Sie gibt Impulse für die städtebauliche Entwicklung und ist gleichzeitig ein Investitionsmotor sowohl in urbanen als auch in schrumpfenden Gebieten „, erklärte Dr. Christian Lieberknecht, Geschäftsführer des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der Anhörung am 13. November 2019 zur Städtebauförderung im Bauausschuss des Deutschen Bundestages.

Das große Ziel in Deutschland muss es sein, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen herzustellen. Dafür ist die Städtebauförderung unverzichtbar. Der GdW begrüßt daher ausdrücklich, dass die Städtebauförderung aktuell mit 790 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt ausgestattet ist. Mittelfristig müsste dieser Betrag aus Sicht der Wohnungswirtschaft angesichts der großen Herausforderungen jedoch auf 1 Milliarde Euro aufgestockt werden.

Ebenso positiv wertet die Wohnungswirtschaft die Neugliederung der Programmbereiche in „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.Dies reduziert den administrativen Aufwand für die Kommunen ungemein und trägt dazu bei, dass die Mittel gerade in den Städten, in denen sie am dringendsten gebraucht werden, auch nutzbar sind. Wichtig wäre es aber, die Wohnungs- und die Städtebauförderung noch enger miteinander zu verzahnen, um eine größtmögliche Wirkung für die Wohnquartiere zu erzielen. Das spielt sowohl bei der Entwicklung, Modernisierung und Nachverdichtung von Bestandsquartieren, als auch für die konzeptionelle Entwicklung, Planung und Realisierung neuer Siedlungen und Quartiere eine Rolle. Konkreten Änderungsbedarf gibt es an vier Punkten:

·         Der Investitionspakt ‚Integration im Quartier‘, der bisher mit 200 Mio. Euro pro Jahr ausgestattet ist, läuft nach 2020 aus. Das Programm war ursprünglich für Integrationsmaßnahmen im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften angelegt. Diese Maßnahmen sollten auf Dauer angelegt werden und auch in sozial belasteten Quartieren außerhalb der Gebiete der ‚Sozialen Stadt‘ zum Einsatz kommen.

·         Der Förderbetrag für die unmittelbaren Rückbau-/Abrisskosten sowie die einfache Wiederherrichtung des Grundstücks ist nicht ausreichend. Er sollte über die derzeitig geplante Erhöhung von 110 Euro hinaus auf mindestens 140 Euro pro Quadratmeter angehoben werden.

·         Bisher können die Gelder für den Stadtumbau nicht für die Entwicklung einzelner Gebäudekomplexe eingesetzt werden. Gerade in ländlichen Regionen und Kleinstädten wäre dies aber wichtig. Hier sollte es flexible Anwendungsmöglichkeiten geben.

·        Bislang nicht berücksichtigt, aber immens wichtig für die Entwicklung der Städte in den ostdeutschen Bundesländern, ist eine Lösung für die immer noch schwer wiegenden Altschulden. Altschulden sind durch Altverbindlichkeiten ostdeutscher Wohnungsunternehmen im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung entstanden. Finanzielle Lasten auf ehemals staatlichem Grund in den neuen Ländern wurden mit der Wiedervereinigung in Form von Wohnbaukrediten auf die Wohnungsunternehmen übertragen. Derzeit betragen diese finanziellen Folgelasten für Wohnungsunternehmen der ostdeutschen Bundesländer insgesamt rund 4 Mrd. Euro. Aus Sicht des GdW ist es deshalb notwendig, dass Wohnungsunternehmen für Bestände in Gemeinden mit einem Leerstand von mehr als 10 Prozent Investitionshilfen erhalten, um die Belastung durch Altschulden ausgleichen zu können.

Ein Beitrag für Medieninfo Berlin von Edelgard Richter / DelaPress.