Annahme von 10 Euro Münzen

WUSSTEN SIE SCHON….

Das eine  gesetzliche Pflicht zur Annahme bzw. zum Umtausch von deutschen 10-Euro-Gedenkmünzen besteht für gewerbliche Banken und Sparkassen nicht. Die währungsrechtlichen Vorschriften sehen auf nationaler Ebene eine entsprechende Verpflichtung nicht vor. Gemäß § 3 Abs. 2 Münzgesetz hat lediglich die Deutsche Bundesbank „ ,…, Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen in jeder Zahl und in jedem Betrag für Rechnung des Bundes in Zahlung zu nehmen oder in andere gesetzliche Zahlungsmittel umzutauschen.“ Ob bzw. in welchem Umfang und zu welchen Konditionen Geschäftsbanken deutsche 10-Euro-Gedenkmünzen von Privatkunden annehmen bzw. für diese umtauschen, hängt letztlich von der geschäftspolitischen Ausrichtung des jeweiligen Instituts ab.

Quelle:bmf.bund