Verbraucherzentrale Hamburg gewinnt Verfahren gegen Lidl wegen irreführender Preiswerbung – PM der Verbraucherzentrale Hamburg vom 19.02.2026
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat im Streit um irreführende Preiswerbung einen gerichtlichen Erfolg gegen den Discounter Lidl erzielt. Das Landgericht Heilbronn untersagte die Werbeaussage „Sofort dauerhaft 50010 Produkte günstiger“, mit der Lidl im Rahmen seiner Kampagne zur „größten Preissenkung aller Zeiten“ geworben hatte. Nach Auffassung des Gerichts ist die Werbung geeignet, Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre zu führen. Eine schriftliche
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