Bndeskabinett beschließt Mitrechtveränderungen
Das Bundeskabinett hat heute das sogenannte Mietrechtsanpassungsgesetz beschlossen. Damit soll die Mietpreisbremse durch erhöhte Auskunftspflichten seitens des Vermieters verschärft und der Prozentsatz bei der Modernisierung in Gebieten mit geltender Kappungsgrenze für die Dauer von 5 Jahren von 11 auf 8 Prozent abgesenkt werden. Das „bewusste Herausmodernisieren“ soll künftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen.“Der Gesetzentwurf ist der Versuch der gerechteren Verwaltung einer Mangelsituation.
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