Bezahlung in der Altenpflege

Der Arbeitgeberverband Pflege ist für eine faire Vergütung in der Altenpflege.

Deshalb hat der AGVP bei Hubertus Heil, dem zuständigen Bundesminister für Arbeit und Soziales, beantragt, eine neue Mindestlohnkommission nach § 12 Abs. 1 Satz 2 AEntG einzuberufen.

Die im Arbeitgeberverband Pflege organisierten privaten Altenpflege-Unternehmen haben sich in der Vergangenheit immer wieder für eine angemessene Bezahlung von Pflegekräften ausgesprochen. Deshalb hat der AGVP auch bei drei Kommissionen mitgearbeitet, die die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte erheblich verbessert haben. So liegt dieser Mindestlohn heute deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn, und es ist beschlossen, dass er weiter steigen wird.

Dazu Thomas Greiner, Präsident vom Arbeitgeberverband Pflege: „Wir müssen uns jetzt verstärkt auch um die Pflegefachkräfte kümmern. Deshalb haben wir beim Bundesminister für Arbeit und Soziales beantragt, dass er zeitnah eine Pflegekommission nach § 12 AEntG einberuft. Gesundheitsminister Jens Spahn hatte kürzlich 2.500 Euro als möglichen Einstieg für die Fachkräfte in der

Altenpflege genannt. Wir halten diese Zahl für eine gute Verhandlungsgrundlage in einer neuen Mindestlohnkommission. Die Sitzungen der bisher drei Kommissionen haben gezeigt, dass alle Entscheider, die seit 2009 am Tisch saßen, egal ob private, kommunale oder kirchliche Unternehmensvertreter, aber auch ver.di als Arbeitnehmervertreter, verantwortungsvoll mit dieser Aufgabe umgegangen sind.

Es gab am Ende der Gespräche und Verhandlungen immer eine Lösung, die alle mitgetragen haben. Das erhoffen wir uns jetzt auch wieder. Die im Arbeitgeberverband Pflege organisierten ambulanten und stationären Unternehmen sind jedenfalls bereit, neue verbindliche Lösungen für eine Untergrenze bei der Bezahlung zu suchen, von denen viele Pflegefachkräfte dann finanziell profitieren.“ Greiner weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes Pflege die Verantwortung haben für rund 100.000 Altenpflegeplätze. Der AGVP ist antragsberechtigt im Hinblick auf die Einberufung der paritätischen Pflegekommission im Sinne von § 12 ABS. 1 Satz 2

Ein Beitrag für Medieninfo Berlin von Edelgard Richter / Dela Press.