Änderungen bei der Vergabepraxis
Der Deutsche Bundestag hat in abschließender 3. Lesung das Haushaltsgesetz 2018 beschlossen. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt die darin enthaltenen Änderungen bei der Vergabepraxis von bundeseigenen Immobilien durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). „Wir brauchen dringend mehr bezahlbares Bauland, um mehr bezahlbaren Wohnraum in den angespannten Märkten zu schaffen“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW. „Es ist daher sehr
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