MEDIZIN
Wussten Sie dass… Die Apothekerkammer macht darauf aufmerksam, dass Rezepte zeitnah einlöst werden müssen. Für die E-Variante gilt, was auch für den rosa Schein galt: Das Rezept ist 28 Tage lang gültig. Nur wenn man es innerhalb dieser Frist in der Apotheke einlöst, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten , für das Medikament. Versicherte müssen allerdings eine Zuzahlung leisten, die
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