Behandlungsoption mit monoklonalen Antikörpern für Covid-19-Patientinnen und -Patienten
Pressemitteilung vom 19.11.2021 Personen, die nachweislich an Covid-19 erkrankt sind, noch keine Sauerstoffbehandlung erhalten haben und Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf aufweisen, haben im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten Anspruch auf eine Behandlung ihrer Covid-Erkrankung mit monoklonalen Antikörpern. Die Anwendung dieser Arzneimittel soll innerhalb von drei Tagen nach einem positiven Corona-Test und innerhalb von zehn Tagen nach Auftreten der Symptome erfolgen.
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