3G im Nahverkehr: BVG führt Vertragsstrafe ein
Wer bei einer 3G-Kontrolle der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) keinen gültigen Nachweis vorzeigen kann, muss künftig mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro rechnen. Deutschlands größtes Nahverkehrsunternehmen passt seine Nutzungsordnung am Montag, den 13. Dezember 2021, dahingehend an. Ein Verstoß gegen die 3G-Regel kann dann vom geschulten Sicherheits- und Kontrollpersonal der BVG ebenso mit einer Vertragsstrafe geahndet werden wie bisher
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