Ablehnung
„Die Ablehnung der Eilanträge gegen den Mietendeckel durch das Bundesverfassungsgericht trifft keine endgültige Aussage darüber, ob der Deckel verfassungsgemäß ist oder nicht. Auch die Frage, ob das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für den Mietendeckel besitzt, ist nach wie vor offen. Wir sind davon überzeugt, dass das Land Berlin mit dem Gesetz offenen Verfassungsbruch begeht. Der Berliner Senat stellt Ideologie über
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