Mieterhöhungen für Berliner Mieterhaushalte werden weiterhin begrenzt
Pressemitteilung vom 10.04.2018 Aus der Sitzung des Senats am 10. April 2018: Allgemeine Mieterhöhungen dürfen in Berlin auch zukünftig nur maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren betragen. Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, die Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen erlassen. Die Verordnung sichert in ganz Berlin für weitere fünf
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