Kurz und Knapp :
Mehrwegverpackung Gastronomen müssen To-Go-Speisen und -Getränke auch in Mehrwegverpackung anbietenAb 1. Januar 2023 gelten neue Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Sie sollen insbesondere Einwegverpackungen aus Kunststoff ersetzen. Speisen und Getränke in einer Mehrwegverpackung dürfen nicht zu schlechteren Bedingungen als in
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