Hinweis: für Sprach- und Hörgeschädigte
Karten per Fax oder App sperren Sprach- und Hörgeschädigte können bei Verlust oder Diebstahl ihrer Zahlungskarten oftmals nur schwer eine Kartensperre per Telefon veranlassen. Dennoch müssen sie den Kartenverlust schnellstmöglich melden, um finanzielle Schäden zu verhindern. Geld- und Kreditkarten können auch per Faxformular gesperrt werden, darauf weist das Intemetpor-tal kartensicherheit.de hin. Die Faxnummer lautet ebenso wie der telefonische Sperr-Notruf 116116
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