DEKRA prüft wieder Theorie

Ab dem 4. Mai ist es wieder soweit: die DEKRA Niederlassung Berlin öffnet an den Standorten in Hohenschönhausen, Tempelhof und Reinickendorf wieder ihre Prüflokale für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung. Auch die DEKRA Begutachtungsstelle für Fahreignung in der Warschauer Straße nimmt ihre Arbeit wieder auf. Dafür haben die DEKRA Fachleute aus den Bereichen Mensch und Gesundheit sowie Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit ihre ausgewiesene Expertise genutzt und einen umfassenden Schutzplan erarbeitet, der für Kunden und Beschäftigte gleichermaßen das Risiko einer Infektion mit dem Corona-Virus minimieren soll.

Minutiös und bis ins kleinste Detail haben die DEKRA Experten den Ablauf in Handlungsfehler und Maßnahmenkategorien unterteilt. Innerhalb der Maßnahmenkategorien ist zu jedem Handlungsfeld zu prüfen, welche konkreten Umsetzungen zu erfolgen haben. Weiterhin wurden die einzelnen Handlungsfelder zusätzlich nach Prozessstufen, also Vorbereitung (vorab der Prüfung), Durchführung (Ablegen der Prüfung) und Nachbereitung (nach Abschluss der Prüfung) differenziert.

„Die Technischen Prüfstellen sollten als Institution für die Sicherheit der Bevölkerung innerhalb ihres Verantwortungsbereiches beispielgebend sein“, heißt es in dem zwei Teile und elf Seiten umfassenden Schutzplan gegen das Corona-Virus. Beispielsweise wurde festgelegt, dass pro Kunde mindestens vier Quadratmeter Warteraum zur Verfügung stehen müssen.

An welchen Tagen und zu welchen Zeiten die theoretische Prüfungen stattfinden, kann an den einzelnen Standorten nachgefragt werden. „Angesichts des entstandenen Prüfungsstaus und der Pandemie bedingten geringeren Prüfungskapazitäten wird das Angebot aber ausgeweitet“, kündigte Berlins DEKRA Niederlassungsleiter Mario Schwarz an. Wann die praktischen Prüfungen wieder stattfinden werden, stehe allerdings noch nicht fest.

Der speziell für den Betrieb von Fahrerlaubnisprüfungen entwickelte Schutzplan wird analog auch in den anderen Bereichen von DEKRA angewendet, wie z.B. in den DEKRA Prüfstellen, in denen nach wie vor technischen Untersuchungen vorgenommen wurden.

Auch bei der nach wie vor angebotenen Prüfung und Abnahme überwachungspflichtige Anlagen wie z.B. Aufzügen werden die erarbeiteten Schutzmaßnahmen angewendet.

Ein Beitrag von Edelgard Richter / Dela Press