Die Zukunft hat begonnen

Mit dem Datenschutz im automatisierten und vernetzten Fahrzeug beschäftigte sich auf Einladung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit das Symposium am 1. Juni 2017 in der Niedersächsischen Landesvertretung in Berlin.

 

Unfallstatistiken zeigen immer wieder: Die Hauptursache für Verkehrsunfälle ist menschliches Fehlverhalten. Über 90 Prozent der Unfälle sind darauf zurück zu führen, zum Beispiel nicht angepasste Geschwindigkeit, Unaufmerksamkeit oder zu geringer Sicherheitsabstand.

 

Durch die technische Unterstützung des Fahrers über vernetzte und automatisierte Systeme erhöht sich deshalb die Verkehrssicherheit erheblich. Trotzdem bleibt ein Auto ein Auto, wenn auch der Grad der Automatisierung zunimmt. Jedoch wird es das autonome Fahrzeug nicht geben. Aus diesem Grund werden Fahrer und Computer im Gesetz rechtlich gleichgestellt. Damit dürfen automatisierte Systeme im Auto die Fahraufgabe komplett übernehmen. Der Fahrer darf auch während einer hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen, muss aber in der Lage sein bei plötzlich auftretenden Ereignissen sofort eingreifen können, wenn beispielsweise plötzlicher Nebel auftritt oder der Autopilot ausfällt.

 

Unter dem Vorsitz des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio beschäftigt sich eine unabhängige Ethik-Kommission unter anderem mit der Entwicklung von Leitlinien für den Einsatz automatisierter Fahrsysteme in komplexen Verkehrssituationen. Erste Ergebnisse sollen im Sommer 2017 vorliegen.

 

Testfahrzeuge für automatisiertes Fahren von Daimler, BMW und Audi sind bereits auf digitalen Testfelder im Stadtverkehr in Berlin, Braunschweig, Dresden, Düsseldorf, Hamburg, Ingolstadt und München unterwegs. Auch mit Lkw von Mercedes und Volvo wurden Testfahrten unternommen. Digitale Testfelder gibt es außerdem auf der Autobahn A9 (Berlin-Leipzig-Nürnberg-Ingolstadt-München) sowie zwischen Deutschland und Frankreich.

 

Umfragen haben ergeben, dass die Menschen bei der Nutzung von autonom fahrenden Autos darüber besorgt sind, dass private Daten, beispielsweise Arbeitgebern oder Versicherungen, zugänglich sind oder gestohlen werden können.

 

Der Schutz der Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss beachtet werden. Die Umfrage ergab aber auch, dass man die Kommunikation ein- und ausschalten kann und über die Daten verfügen möchte. Es ist daher die Pflicht der Automobilhersteller, Händler, Verkäufer, Werkstätten und den Anbietern von Kommunikations- und Telediensten rund um das Fahrzeug die selbstbestimmte Nutzung des Autos zu gewährleisten. Einheitliche Datenschutzstandards auf hohem Niveau sollten gewährleistet sein. Automatisiert und vernetzt fahrende Fahrzeuge müssen außerdem gegen unberechtigte Eingriffe und Manipulationen geschützt sein.

 

Ein Beitrag für Medieninfo Berlin von Edelgard Richter / Dela Press.