Einspruch gegen Wahl
InnensenatorAndreas Geisel (SPD) legt gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl vom 26. September Einspruch beim Verfassungsgerichtshof ein.
Ein entsprechender Schriftsatz wird am Montag (22.11.) eingereicht. Die Innenverwaltung habe die Rechtsaufsicht über diese Wahl und könne Einspruch einlegen, wenn es Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten gebe, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung hätten.