Einspruch gegen Wahl

InnensenatorAn­dreas Geisel (SPD) legt gegen das Ergebnis der Ab­geordnetenhauswahl vom 26. September Einspruch beim Verfassungsgerichts­hof ein.

Ein entsprechender Schrift­satz wird am Montag (22.11.) eingereicht. Die Innenverwaltung habe die Rechtsaufsicht über diese Wahl und könne Einspruch einlegen, wenn es Anhaltspunkte für Unre­gelmäßigkeiten gebe, die Auswirkungen auf die Man­datsverteilung hätten.