Erklärungsfrist für Gil Ofarim

Leipzig – Das Landgericht Leipzig wird erst in einigen Wochen entscheiden, ob es die Anklage gegen den Musi­ker Gil Ofarim zulässt. Zu­nächst laufe eine Erklärungs­frist für den Künstler und sei­ne Anwälte, so eine Gerichts­sprecherin.

Die Staatsan­waltschaft Leipzig hat Ofa­rim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt. Der Musiker hatte im vorigen Oktober Antise­mitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben.

Laut Staatsanwaltschaft hat sich der Vorfall aber nicht so wie geschildert zugetragen.