Falschgeld bitte nicht weitergeben
Wer mit Falschgeld zahlt, macht sich, grundsätzlich strafbar. Entscheidend ist, ob die Tat vorsätzlich begangen wurde. Das wäre der Fall, wenn der, zahlende den Umstand, dass es sich um Falschgeld handelt, zumindest billigend in Kauf genommen hat, erklärt der Bankenverband. Wurde versehentlich mit Falschgeld bezahlt, müssen die Ermittlungsbehörden nachweisen, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde. Wer Blüten in die Hände bekommt, sollte besser nicht damit bezahlen, sondern sich an die Polizei wenden. Auch am Geldautomaten sollten die gefälschten Banknoten nicht eingezahlt werden. Denn in diesem Fall wird dasFalschgeld eingezogen. Eine Gutschrift erfolgt nicht. gm