Falschgeld bitte nicht weitergeben

Wer mit Falschgeld zahlt, macht sich, grundsätzlich strafbar. Entscheidend ist, ob die Tat vorsätzlich be­gangen wurde. Das wäre der Fall, wenn der, zahlende den Umstand, dass es sich um Falschgeld handelt, zumindest billigend in Kauf genommen hat, erklärt der Bankenverband. Wurde versehentlich mit Falsch­geld bezahlt, müssen die Er­mittlungsbehörden nach­weisen, dass die Tat vor­sätzlich begangen wurde. Wer Blüten in die Hände bekommt, sollte besser nicht damit bezahlen, sondern  sich an die Polizei wenden. Auch am Geld­automaten sollten die ge­fälschten Banknoten nicht eingezahlt werden. Denn in diesem Fall wird dasFalschgeld eingezogen. Eine Gutschrift erfolgt nicht. gm