Genossenschaftsgesetz feiert 130.Geburtstag
Am 6. Juli 2019 ist der internationale Tag der Genossenschaften. In diesem Jahr feiern wir den 130. Geburtstag des Genossenschaftsgesetzes, das am 1. Mai 1889 im Reichgesetzblatt verkündet und am 1. Oktober 1889 in Kraft getreten ist. „Wir können dankbar sein, in Deutschland solch ein Regelwerk zu haben, das die genossenschaftlichen Grundprinzipien der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung auch gesetzlich verankert“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich des Internationalen Tages der Genossenschaften (International Co-operative Day) am morgigen Samstag, den 6. Juli. Die große Zahl von 539 Wohnungsgenossenschaften, die bis Ende 2019 ihr 100. Jubiläum gefeiert haben werden, spreche auch für die Qualität des Genossenschaftsgesetzes.
Wohnungsgenossenschaften stellen einen Mittelweg zwischen individuellem Eigentum und Miete dar. Einerseits sind die Mitglieder Miteigentümer der Genossenschaft und genießen deshalb eine größere Sicherheit. Andererseits sind sie flexibler als Wohnungseigentümer, da sie den Miet- bzw. Nutzungsvertrag ganz normal kündigen können.
Die Wohnungsgenossenschaften sind ein wichtiger und verlässlicher Partner, wenn es um die Schaffung und Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums geht. Mittlerweile leben 5 Millionen Menschen in Deutschland bei den rund 2.000 im GdW organisierten Wohnungsgenossenschaften. Ihr Handeln ist nicht auf Rendite ausgelegt, sondern in erster Linie auf das Wohl ihrer Mitglieder. Dieser dem Genossenschaftswesen innewohnende Förderzweck kennzeichnet das genossenschaftliche Geschäftsmodell. „Die Wohnungsgenossenschaften sind mit ihrem Geschäftsmodell selbst die ‚gelebte Mietpreisbremse'“, so der GdW-Präsident.
„Das Genossenschaftsgesetz, das seit dem Inkrafttreten auch schon mehrmals novelliert wurde, ist ein Garant für die stetige Fort- und Weiterentwicklung des genossenschaftlichen Geschäftsmodells,“ so Gedaschko weiter. Es sichert altbewährte Prinzipien und schafft zugleich Raum für flexible Gestaltungsmöglichkeiten. „Jede Anpassung dieses wertvollen Regelwerkes muss mit Bedacht erfolgen“, plädiert der GdW-Präsident.
Ein Beitrag für Medieninfo Berlin von Edelgard Richter / Dela Press.