Gerichtsurteil

 Handel muss2G kontrollieren

Das Verwaltungsge­richt hat  in einem Eilverfahren entschieden. Der Einzelhandel muss in Berlin weiter die Einhaltung der 2G-Regel am Einlass kontrollieren. . Die Regelun­gen, mit denen auf die der­zeit extrem hohen Infek­tionszahlen vorrangig ungeimpfter Menschen und das zunehmende Aufkom­men der hochansteckenden Omikron-Variante reagiert werde, seien verhältnismä­ßig. Sie dienten dem legiti­men Ziel, das Infektionsge­schehen zu verlangsamen und so die Belastung für das Gesundheitswesen insge­samt zu reduzieren, hieß es.