Gerichtsurteil
Handel muss2G kontrollieren
Das Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden. Der Einzelhandel muss in Berlin weiter die Einhaltung der 2G-Regel am Einlass kontrollieren. . Die Regelungen, mit denen auf die derzeit extrem hohen Infektionszahlen vorrangig ungeimpfter Menschen und das zunehmende Aufkommen der hochansteckenden Omikron-Variante reagiert werde, seien verhältnismäßig. Sie dienten dem legitimen Ziel, das Infektionsgeschehen zu verlangsamen und so die Belastung für das Gesundheitswesen insgesamt zu reduzieren, hieß es.