Hilfen für Zahnarztpraxen erforderlich

Mit dem „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“ werden die wirtschaftlichen Folgen im ambulanten wie stationären Bereich aufgefangen, es berücksichtigt jedoch nicht die Zahnärzte:

Krankenhäuser, Vertragsärzte, Psychotherapeuten Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen erhalten Ausgleichszahlungen, wenn es durch Fallzahlrückgang zu Umsatzminderungen kommt.

Eine Kompensation der immensen Verluste der Zahnärzte, bis zu 80 Prozent Einbußen werden derzeit gemeldet, ist bislang nicht vorgesehen – obwohl die Politik mit Nachdruck auf die Notwendigkeit einer Unterstützung hingewiesen wurde.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fordert den Gesetzgeber dringend auf, hier umgehend zu handeln! Die Zahnarztpraxen spüren die hohe Umsatzminderung durch die geringere Inanspruchnahme der Patienten besonders, denn die Zahnmedizin ist sehr ausstattungs-und personalintensiv.

Die Neugründung einer Einzelpraxis kostet durchschnittlich 598.000 Euro. Eine Praxis hat sehr hohe laufende monatliche Kosten: Miete, Raten für Geräte, Hygienekosten und Materialien sowie Ausstattung. Das sind oft Fixkosten von 10.000 – 20.000 Euro pro Monat, je nach Lage und Größe. Zahnarztpraxen haben zudem im Durchschnitt 4-5 Mitarbeiter mit entsprechenden Personalkosten.

„Jetzt geht es um den Erhalt der Praxen und damit um den Erhalt der ambulanten zahnmedizinischen Versorgung. Wenn Zahnartpraxen – nicht zuletzt aufgrund fehlender Schutzausrüstung – nicht mehr behandeln können und in der Folge schließen müssen, wird die Versorgungslandschaft in Zeiten nach der Krise nicht mehr so sein wie zuvor“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel.  „Vor allem in ländlichen Gebieten wird dies eklatante Folgen für Patientinnen und Patienten haben. Wird die Politik hier nicht zeitnah aktiv, werden die dramatischen Folgen weit über die Phase der aktuellen Krise hinaus für die Patientinnen und Patienten spürbar bleiben“.

Mangelnde Schutzausrüstung, aber auch die in der Zahnmedizin generell vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen wie der Mund-Nasen-Schutz, sind nach wie vor ein großes Problem in den Zahnarztpraxen. Bei den zentralen Lieferungen über die Bundesregierung wurde die Zahnmedizin bislang nicht berücksichtigt. Die BZÄK fordert erneut entsprechende Unterstützung seitens Bund und Ländern.


386.000 Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Auszubildende gibt es insgesamt in den Zahnarztpraxen. Viele von ihnen bangen derzeit um ihren Arbeitsplatz.

Die Europäische Kommission hat Mitte März 2020 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Vermeidung und Bekämpfung von Versorgungsengpässen bei Medizinprodukten vorgestellt. So wird die Frist zur Umsetzung der neuen Medizinprodukte-Verordnung um ein Jahr, auf den 26. Mai 2021, verlängert, Normen zur Produktion von Bestandteilen der persönlichen Schutzausrüstung wurden kostenlos veröffentlicht und Zulassungs- wie Kontrollverfahren zum Inverkehrbringen von Medizinprodukten sind vereinfacht worden. Die getroffenen Maßnahmen sollen zu jedem Zeitpunkt eine ausreichende Versorgung mit Medizinprodukten auf dem europäischen Binnenmarkt garantieren.

Ein Beitrag von Edelgard Richter / Dela Press