Hinweis: für Sprach- und Hörgeschädigte
Karten per Fax oder App sperren
Sprach- und Hörgeschädigte können bei Verlust oder Diebstahl ihrer Zahlungskarten oftmals nur schwer eine Kartensperre per Telefon veranlassen. Dennoch müssen sie den Kartenverlust schnellstmöglich melden, um finanzielle Schäden zu verhindern. Geld- und Kreditkarten können auch per Faxformular gesperrt werden, darauf weist das Intemetpor-tal kartensicherheit.de hin. Die Faxnummer lautet ebenso wie der telefonische Sperr-Notruf 116116 (aus dem deutschen Festnetz gebührenfrei). Entsprechende Vorlagen sind kostenlos auf www.kartensicher-heit.de unter dem Menüpunkt „Kartensperrung“ verfügbar. Alternativ steht auch die . Sperr-App 116116 zur Verfügung. Viele Banken und Sparkassen bieten auch die Möglichkeit einer Kartensperrung über das Online-Banking. gm