Hinweis: für Sprach- und Hörgeschädigte

Karten  per Fax oder App sperren

Sprach- und Hörgeschädigte können bei Verlust oder Dieb­stahl ihrer Zahlungskarten oft­mals nur schwer eine Karten­sperre per Telefon veranlassen. Dennoch müssen sie den Kar­tenverlust schnellstmöglich melden, um finanzielle Schä­den zu verhindern. Geld- und Kreditkarten können auch per Faxformular gesperrt werden, darauf weist das Intemetpor-tal kartensicherheit.de hin. Die Faxnummer lautet ebenso wie der telefonische Sperr-Notruf 116116 (aus dem deutschen Festnetz gebührenfrei). Ent­sprechende Vorlagen sind kos­tenlos auf www.kartensicher-heit.de unter dem Menüpunkt „Kartensperrung“ verfügbar. Alternativ steht auch die . Sperr-App 116116 zur Verfü­gung. Viele Banken und Spar­kassen bieten auch die Mög­lichkeit einer Kartensperrung über das Online-Banking. gm