Hohe Zahl von Mindestlohnbetrügern

4.200 aufgedeckte Fälle im vergangenen Jahr

Robert Feiger: „Unseriöse Firmen von öffentlicher Vergabe ausschließen“

Frankfurt am Main Der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Robert Feiger, hat strengere Maßnahmen gegen Mindestlohnbetrug in Deutschland gefordert. Die Zahl der Arbeitgeber, die sich nicht an die gültigen Lohnregeln hielten, sei nach wie vor hoch, kritisierte der Gewerkschaftschef. „Verstöße gegen Mindestlöhne durch unseriöse und kriminelle Unternehmen betrifft immer noch Zigtausende von Beschäftigten“, so Feiger, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist.

Der IG BAU-Chef verwies auf Zahlen, die das Bundesfinanzministerium für das vergangene Jahr vorgelegt hat. Danach leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bundesweit 4.220 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstößen ein – Fälle, in denen entweder der gesetzliche Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne nicht korrekt an Arbeitnehmer gezahlt wurden. Mit 981 gab es die meisten Fälle in Nordrhein-Westfalen. In Berlin wurden 201, in Niedersachsen 247 und in Hamburg 41 Fälle vom Zoll aufgedeckt und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der IG BAU-Vorsitzende: „Und das sind nur die Fälle, die bei Kontrollen festgestellt worden sind. Die tatsächliche Zahl dürfte weitaus höher sein“.

Die meisten Verstöße habe es dabei auf Baustellen gegeben. Robert Feiger: „Deutlich mehr als 1.000 Fälle und damit rund jedes vierte Ermittlungsverfahren wegen Lohnbetrügereien wurde gegen Baufirmen eingeleitet.“ Als Folge der kriminellen Praktiken seien im vergangenen Jahr allein gegen Bauunternehmen Bußgelder von mehr als 8,1 Millionen Euro wegen Mindestlohnverstößen verhängt worden. Für alle Branchen waren dies bundesweit knapp 27,2 Millionen Euro.

Für Robert Feiger sind die Zahlen ein Beweis, dass Mindestlohnbetrug noch immer ein Problem auf dem Bau ist: „Auch wenn sich der überwiegende Teil der Unternehmen gesetzestreu verhält, sorgen ‚schwarzen Schafe‘ mit ihren Machenschaften immer noch für ‚Wild-West-Methoden‘ auf manchen Baustellen“.

Die Lohnwillkür einiger Chefs sei unglaublich, so der IG BAU-Vorsitzende: „Es ist nicht nur unanständig, den Beschäftigten keine Tariflöhne zu zahlen. Ihnen dann auch noch den vorgeschriebenen Mindestlohn vorzuenthalten, das ist kriminell.“

Um den Mindestlohnbetrug wirksam einzudämmen, fordert Feiger eine Ausweitung der Kontrollen durch den Zoll und eine deutliche Erhöhung der Bußgelder. „Ein stärkerer Kontrolldruck und eine größere Abschreckungswirkung sind hier erforderlich – im Interesse der Beschäftigten, aber auch im Interesse der ehrlichen Unternehmen.“

Zudem fordert der IG BAU-Bundesvorsitzende eine gesetzliche Regelung, die Firmen automatisch verpflichtet, entgangenen Arbeitslohn nachzuzahlen. „Bei festgestellten Mindestlohnverstößen müssen die Arbeitgeber zwar Bußgelder sowie die entgangenen Steuern und Sozialabgaben nachzahlen, nicht aber den zu wenig gezahlten Lohn. Wenn die Beschäftigten ihr Geld haben wollen, sind sie gezwungen, das selbst einzuklagen. Damit muss Schluss sein.“

Zudem sprach sich Robert Feiger für ein wirkungsvolles öffentliches Mindestlohn-Melderegister aus, in dem Verstöße von Unternehmen eingetragen werden und auf dessen Grundlage „schwarze Schafe“ von Vergaben öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Robert Feiger: “Und dazu zählt auch schon, wenn ein Unternehmen bei Auftragsangeboten bewusst falsch erklärt, dass es die Bestimmungen zu Mindestlöhnen einhält.“ Wer bei Ausschreibungen falsch spiele und die Regeln nicht einhalte, dürfe keine öffentlichen Aufträge mehr bekommen.

 Quelle: Industriegewerkschaft  Bauen-Agrar-Umwelt