Jahresgutachten des Sachverständigenrates veröffentlicht

„Der soziale Wohnungsbau ist Grundpfeiler einer ausgewogenen Wohnungspolitik. Das bestätigt das Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Die Wissenschaftler betonen die große Bedeutung der sozialen Wohnraumförderung“, begrüßte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, die ausführliche Analyse. Damit widerlegt das neue Jahresgutachten deutlich und in einer ausgewogenen Faktendarstellung Aussagen des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, der im August dieses Jahres den sozialen Wohnungsbau in Frage gestellt hatte.

„Damit bezahlbarer Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung angeboten werden kann, ist eine Kombination aus einer starken Subjektförderung – der sozialen Wohnraumförderung – und einem dynamisch angepassten Wohngeld als Objektförderung unerlässlich“, sagte der GdW-Chef. Zum ersten Mal hat sich der Sachverständigenrat in seinem Gutachten sehr ausführlich mit der Wohnungspolitik beschäftigt, was die wichtige Rolle des Themas für die Gesellschaft unterstreicht.

GdW-Präsident Gedaschko sieht die Zukunft der Wohnraumförderung auf einem guten Weg: Das Grundgesetz soll nach dem Willen der Großen Koalition dahingehend geändert werden, dass der Bund die Länder auch nach dem Auslaufen der Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau Ende 2019 weiterhin finanziell unterstützen darf. „Bezahlbares Wohnen ist eine gesamtdeutsche Aufgabe, deshalb müssen hier alle Ebenen – Bund, Länder und Kommunen – an einem Strang ziehen, auch bei der sozialen Wohnraumförderung“, so der GdW-Chef. Ein zweckgebundener Einsatz der Mittel durch die Länder sei eine unverzichtbare Voraussetzung.

Das Jahresgutachten des Sachverständigenrates belegt zudem, dass die Mietpreisbremse als „Symptomtherapie“ in angespannten Wohnungsmärkten diejenigen auch noch finanziell begünstigt, denen es aufgrund ihrer sozialen Situation ohnehin leichter fällt, eine Wohnung zu finden. „Die Mietpreisbremse ist und bleibt das falsche Instrument, auch als kurzfristige Maßnahme zur Entspannung der Wohnungsmärkte. Sie hat die gegenteilige Wirkung: In Wahrheit sorgt sie dafür, dass sich das Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen wegen Umwandlungen in möblierte und Eigentumswohnungen für Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen auch noch verringert. Das ist sozial hochgradig ungerecht“, sagte Gedaschko. Als untaugliches und sogar schädliches Instrument müsse die Mietpreisbremse daher abgeschafft werden.

Generell gilt: Der beste Mieterschutz ist ein ausgeglichener Wohnungsmarkt. „Wir brauchen ein Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz, eine Senkung der Baukosten und die Mobilisierung von Bauland. Bund, Länder und Kommunen müssen sich hier abstimmen. Außerdem ist die stärkere Einbindung ländlicher Regionen notwendig, um die Wohnungsknappheit in den Ballungsgebieten abzufangen“, erklärte Gedaschko abschließend.

 

Ein Beitrag für Medieninfo Berlin von Edelgard Richter