Keine Zustimmung der Wohnungswirtschaft
„Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2025 zeigt vor allem eines: Die in den letzten Jahren getroffenen Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland waren in großer Breite bei weitem nicht ausreichend. Damit stellen sich die Beteiligten letztlich selber ein schlechtes Zeugnis aus“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, zum Beschluss des Deutschen Bundestages, die Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre zu verlängern.
Gedaschko erinnerte daran, dass bei Einführung der Mietpreisbremse das klare Bekenntnis abgegeben wurde, die Regelung auf höchstens fünf Jahre zu begrenzen und während dieser Zeit Maßnahmen zu ergreifen, um Abhilfe gegen angespannte Wohnungsmärkte zu treffen. „Statt Gesetze zur Baulandmobilisierung, zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, B-Pläne und den Aufbau von mehr Kapazitäten in den Ämtern auf den Weg zu bringen, hat man sich in den letzten Jahren mit immer stärkeren Eingriffen im Mietrecht beschäftigt“, sagte Gedaschko.
„Die ebenfalls vom Bundestag beschlossene erweiterte Rückzahlung der Miete von bis zu 30 Monaten nach Vertragsschluss bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse ist dem Grunde nach verständlich, um eine Durchsetzung von Recht zu verstärken. Allerdings ist völlig unverständlich, warum willkürlich der Zeitraum von 30 Monaten gewählt wurde. Eine Jahresfrist wäre angemessen gewesen. Sie hätte völlig gereicht, um den gewünschten Zweck zu erfüllen“, so Gedaschko. „Statt die Mietpreisbremse ständig anzupassen, muss es Ziel sein, diese überflüssig zu machen. Und das gelingt nur durch ein ausreichendes Angebot an bezahlbaren Wohnraum.“
Ein Beitrag von Edelgard Richter / Dela Press.