Lockerungen der Corona-Beschränkungen

Brandenburg ist bei der Eindämmung des Coronavirus auf einem guten Weg und wird ab Montag (20.04.) schrittweise erste Beschränkungen lockern. Das Kabinett hat  eine entsprechende Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. So werden Schulen und Geschäfte des Einzelhandels unter Beachtung notwendiger Hygiene- und Abstands-Regeln schrittweise öffnen. Unter strikten Hygiene-Auflagen können auch Museen, Ausstellungshallen und Bibliotheken wieder öffnen. Die Kitas bleiben weiter geschlossen, die Notbetreuung von Kindern in Krippen, Kitas und Horten wird aber, zum Beispiel für Alleinerziehende, ab dem 27. April ausgeweitet. Versammlungen unter freiem Himmel von bis zu 20 Personen werden unter strikter Einhaltung von Abstandsregeln zugelassen. Unter dieser Bedingung ist auch das Verweilen auf Parkbänken und Wiesen wieder erlaubt. Die Quarantäne-Verordnung wird unverändert bis längstens zum 8. Mai verlängert.

Ministerpräsident Dietmar Woidke erklärte nach der Kabinettsitzung: „Ich bin froh, dass wir bei der Eindämmung der Pandemie dank des Verhaltens der Bürgerinnen und Bürger ein gutes Stück vorangekommen sind. Deshalb sind jetzt erste Erleichterungen möglich. Sie orientieren sich an dem mit dem Bund und den anderen Ländern am Mittwoch vereinbarten Rahmen. Geschäfte können wieder öffnen und wir gehen die ersten Schritte bei der Öffnung der Schulen. Aber wir sind noch mitten in der Pandemie. Deshalb müssen wir weiter konsequent die Kontakt- und Hygieneregeln einhalten.“

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Mit den harten Einschnitten in das öffentliche und private Leben haben wir es in den zurückliegenden fünf Wochen geschafft, einen rapiden Anstieg von schweren Corona-Krankheitsverläufe wie in China oder Italien zu verhindern. In dieser Zeit haben wir die Anzahl intensivmedizinscher Betten in den Krankenhäusern um 300 auf 837 erhöht und die Laborkapazitäten auf fast 4.000 Tests pro Tag mehr als verdoppelt. Aktuell haben wir vergleichsweise nur sehr wenige Covid-Patienten, die stationär versorgt werden müssen. Gleichzeitig steht ein Drittel der über 15.000 Krankenhausbetten bereit, da planbare Eingriffe verschoben wurden. Wir sind also auf steigende Erkrankungszahlen jetzt viel besser vorbereitet. Es gilt aber weiterhin, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten, bis effektive Medikamente oder Impfstoffe zur Verfügung stehen. Deshalb müssen wir weiter streng auf Kontaktvermeidung und Hygieneregeln achten.“

Innenminister Michael Stübgen: „Wir konnten im Kampf gegen Corona einen Zwischenerfolg erzielen, aber dieser Erfolg bleibt zerbrechlich.  Wir dürfen nicht leichtfertig Menschenleben riskieren und können deshalb nur schrittweise vorgehen. Jetzt müssen wir alle Geduld und Disziplin beweisen. Wir werden tagtäglich beobachten, wie sich die Lockerungen auf das Infektionsgeschehen auswirken. Es ist wichtig, dass sich alle weiter an die geltende Abstandsverordnung halten. Nur wenn alle mit Vernunft die Regeln beachten, werden wir den nun eingeschlagenen Weg weiter beschreiten können.“

Landwirtschaftsminister Axel Vogel: „Das Selber-Ernten auf Gemüse- und Obstfeldern, z. B. bei Erdbeeren, wird unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich sein. Das sichert den Absatz für Gartenbaubetriebe und gibt ihnen Planungssicherheit. Wir stabilisieren Tierparks und Wildgehege, die mit Abstands- und Zutrittsregelungen wieder öffnen können. Diese Lockerungen kommen auch vielen Menschen zugute, die sich draußen bewegen wollen.“

Bildungsministerin Britta Ernst: „Wir möchten die Schülerinnen und Schüler, die kurz vor ihrem Mittleren Schulabschluss stehen, bestmöglich darauf vorbereiten. Deshalb werden die Schulen zunächst für diese Jahrgangsstufen geöffnet. Gleichzeitig wollen wir die Kita-Notfallbetreuung maßvoll ausweiten.“

Wirtschaftsminister Jörg Steinbach: „“Die vergangenen Wochen haben den Einzelhandel in Brandenburg und seine Kundinnen und Kunden einem Stresstest unterzogen. Zumindest für einen großen Teil des Einzelhandels ist dieser Stresstest ab dem 22. April 2020 beendet – natürlich unter Beachtung strikter Hygienestandards. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern können wieder öffnen.“

Kultur- und Wissenschaftsministerin Manja Schüle: „Ich freue mich, dass einzelne Kultur-Angebote von Galerien, Museen, Ausstellungshallen und Bibliotheken den digitalen Raum verlassen und wieder vor Ort angeboten werden können. „

Grundsätzlich gilt weiter: Alle sind angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands weiter auf ein absolut nötiges Minimum reduziert zu halten. Es ist ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Insbesondere persönliche Begegnungen mit älteren, hochbetagten oder chronisch kranken Menschen müssen zu deren Schutz weiter deutlich eingeschränkt bleiben.

Das Tragen von sogenannten (nicht-medizinischen) Alltagsmasken oder Community-Masken wird zur Reduzierung des Risikos von Infektionen dringend empfohlen in öffentlichen Räumen, in denen der Mindestabstand nicht immer gewährleistet werden kann, insbesondere im Einzelhandel und ÖPN.

Ein Beitrag von Edelgard Richter / Dela Press