Nachtragshaushalt 2020 für Brandenburg

Im Zuge der Beratungen des LandtagesBrandenburg zum Nachtragshaushalt 2020 erklärte Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange:

„Am 26. Februar habe ich den Entwurf des Nachtragshaushalts 2020 eingebracht. Seitdem hat sich die Lage grundlegend geändert. Das gilt auch für die Finanzpolitik. Ursächlich dafür ist die Corona-Pandemie, die Staat, Wirtschaft und Gesellschaft   beinahe stündlich vor neue Herausforderungen stellt. Das Land muss darauf reagieren – und dieser Nachtragshaushalt schafft dafür den finanziellen Rahmen.

Die Ereignisse der letzten Wochen und Tage sind von großer Dynamik geprägt. Wir müssen davon ausgehen, dass die Folgen der Corona-Pandemie für Wirtschaft, Beschäftigung, Wachstum und Steuereinnahmen sehr schwerwiegend sein werden. So rechnen wir damit, dass die Steuermindereinnahmen für Brandenburg allein in diesem Jahr rund 1 Milliarde Euro betragen werden. Das ist ein ganz erheblicher Betrag.  

Es kommt jetzt darauf an, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Folgen dieser Krise so weit wie irgend möglich zu begrenzen. Die Landesregierung ist dazu bereit, und hat dies in den letzten Wochen auch unter Beweis gestellt. Mein Dank gilt insbesondere auch dem Landtag, der mit entsprechenden Beschlüssen im Haushaltsauschuss dafür finanzpolitisch den Weg freigemacht hat. 

Alle staatlichen Ebenen – Bund, Länder und Gemeinden – arbeiten praktisch rund um die Uhr dafür, dass unser Land diese ungeheure Herausforderung so gut wie möglich besteht. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat gesagt, er habe mit seinen Maßnahmen quasi die Bazooka herausgeholt. Es mag dahinstehen, ob er damit die Panzerbüchse oder das Musikinstrument gleichen Namens meinte. Die Maßnahmen des Bundes versprechen jedenfalls finanzpolitische Entschlossenheit – und Brandenburg steht dem in keiner Weise nach.  

Wir spannen mit diesem Nachtragshaushalt einen Rettungsschirm für Brandenburg auf in bislang ungekannter Höhe. Wir waren aber auch noch nie in einer solchen Situation – auch nicht nach der großen Finanzkrise ab 2007. Wir nehmen 2 Milliarden Euro in die Hand, um damit die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Corona-Pandemie in Brandenburg abzufedern. Zugleich wird das Finanzministerium ermächtigt, den Ressorts die Mittel für eben diesen Zweck zur Verfügung zu stellen.

Wir müssen als Land finanziell in der Lage sein, die Aufrechterhaltung der wesentlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Funktionen zu gewährleisten. Schäden müssen dort ausgeglichen werden, wo sie andernfalls zu einer existenzbedrohenden Härte führen würden. Wir dürfen also nicht an der falschen Stelle sparen, weil die Folgen der Krise ansonsten noch schwerwiegender wären als ohnehin schon zu befürchten. Man spart nicht gegen die Krise an – dieser Grundsatz gilt auch jetzt; nein: gerade jetzt! Oder um es anders zu sagen: Auch die sparsame schwäbische Hausfrau muss jetzt zunächst einmal dafür sorgen, dass das Haus auch morgen überhaupt noch steht! Darum geht es. So ist die Lage.

Der Landtag stellte fest, dass aufgrund der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus in Brandenburg eine außergewöhnliche Notsituation vorliegt, die die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Damit verbunden ist die Ermächtigung, Mehrausgaben über Kredite zu finanzieren. Das ist richtig so und es gibt dazu auch tatsächlich keine Alternative. Genau für solche außergewöhnlichen Lagen sind die Ausnahmeregelungen der Schuldenbremse geschaffen worden. Dass eine solche derzeit vorliegt, wird niemand in diesem Hohen Hause bezweifeln.

Ich will auch klar sagen, dass wir uns damit aus meiner Sicht der Grenze dessen nähern, was das Land Brandenburg leisten kann. Die finanziellen Möglichkeiten eines Bundeslandes sind nicht unbegrenzt. Auch darüber muss sich jeder hier im Saal im Klaren sein.

Wir sind auch verpflichtet, diese Kredite wieder zu tilgen. Der Tilgungsplan sieht eine Tilgung über 30 Jahre vor. Wird der Schutzschirm vollständig in Anspruch genommen, belaufen sich die Tilgungsleistungen der nächsten 30 Jahre auf rund 67 Mio. Euro jährlich – ohne Zinsen. Finanziell ist das eine schwere Bürde, die das Land zu tragen hat, und die uns noch beschäftigen wird.

Infolge der Corona- Krise wird sich die Finanzlage des Landes unweigerlich eintrüben. Gleiches gilt für die wirtschaftliche Lage. In welchem Umfang hier Liquiditätshilfen von Bund und Land oder darüber hinaus weitere finanzielle Hilfen erforderlich sind, wird erst der weitere Verlauf der Pandemie bestimmen. Genau weiß man es erst im Nachhinein. Fest steht aber, dass die Folgen Bund, Länder und Kommunen erheblich treffen werden. Davon müssen wir alle ausgehen.

Hierfür konnte keine Vorsorge getroffen werden. Wir werden uns aber darauf einstellen müssen, mindestens im Haushaltsvollzug oder auch im Wege eines weiteren Nachtragshaushalts nachzusteuern. Auch das kann derzeit nicht ausgeschlossen werden.

Die ersten Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsfonds werden auf den Weg gebracht. Für das laufende Jahr sind dafür gut 43 Mio. Euro vorgesehen. Sie reichen von der Verkehrsanbindung der geplanten Tesla-Gigafactory über Investitionen in den ÖPNV bis hin zur Sanierung von Studentenwohnheimen zur Erhöhung der Attraktivität des Hochschulstandortes Brandenburg“.

Katrin Lange bittet um die Zustimmung der Abgeordneten des Landtages zu dem vorgeschlagenen Nachtragshaushalt 2020. Gleichzeitig dankt sie allen für die intensive und konstruktive Zusammenarbeit unter ganz außergewöhnlichen Bedingungen in den letzten Wochen.

Ein Beitrag von Edelgard Richter / Dela Press.