Online eingekauft in Polen

Im Nachbarland gelten ähnliche Reklamationsrechte wie in Deutschland

Brandenburger:innen kaufen gerne Möbel bei polnischen Firmen, im Lockdown vor allem in Online-Shops. Ist das Sofa kaputt, haben Verbraucher:innen ähnliche Rechte wie in Deutschland, teilweise ist deren Durchsetzung noch leichter. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) gibt Tipps für eine möglichst schnelle Reklamation. Wichtig ist es, zwischen gesetzlichem Gewährleistungsrecht und freiwilliger Garantie zu unterscheiden.

Aufgrund der aktuellen Reisebeschränkungen kaufen Brandenburger gerne online im Nachbarland ein. Bei teuren Anschaffungen wie Möbeln ist es besonders ärgerlich, wenn sie nach dem Kauf kaputtgehen oder gar kaputt zu Hause ankommen. Dann sehen sich Verbraucher, genauso wie bei Inlandskäufen, zahlreichen Fragen rund um ihre Rechte und den richtigen Ansprechpartner gegenüber. Dr. Katarzyna Guzenda, Expertin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums (VIZ) der VZB erklärt, welche Reklamationsrechte Verbraucher in solchen Fällen haben.

Garantien dürfen beschränkt werden, das Gewährleistungsrecht nicht

„In Polen gilt ein zweijähriges Gewährleistungsrecht vergleichbar mit dem deutschen Recht“, so Guzenda. Dafür muss der Verkäufer einstehen, egal ob er einen Onlineshop oder stationären Handel betreibt. „Bei einer Reklamation empfehlen wir, sich direkt an den Verkäufer zu wenden und sich explizit auf die Gewährleistung zu berufen“, erklärt die Verbraucherschützerin. Die Reklamation nach polnischem Recht ist sogar etwas verbraucherfreundlicher als in Deutschland: Die Beweislastumkehr gilt in Polen erst nach einem Jahr, nicht bereits nach sechs Monaten. Das bedeutet, dass Verbraucher das ganze erste Jahr nach dem Erwerb nicht beweisen müssen, dass die Ware von Anfang an defekt war. Behauptet der Händler, dass der Mangel erst später entstanden ist, zum Beispiel durch falschen Umgang mit der Ware, so muss er das auch beweisen.

„Neben der gesetzlichen Gewährleistung gilt manchmal auch eine kommerzielle Garantie. Diese erteilen in der Regel die Hersteller, und zwar freiwillig“, erklärt Guzenda. Die Garantiegeber dürfen dementsprechend Einschränkungen in die Bedingungen einführen, wie zum Beispiel die Geltung der Garantie auf polnisches Gebiet begrenzen.

Informationen und Beratung zu grenzüberschreitenden Verbraucherfragen erhalten Interessierte im Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum telefonisch oder per E-Mail. Beratungstermine können sie unter 0331-98 22 999 5 (Mo bis Fr 9-18 Uhr) vereinbaren oder per E-Mail an konsument@vzb.de

Für Reklamationsfragen innerhalb Deutschlands bietet die Verbraucherzentrale neben persönlicher Beratung auch einen unkomplizierten Umtausch-Check online an, der eine erste rechtliche Einschätzung der Reklamation ermöglicht: https://www.umtausch-check.de/.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Landesgeschäftsstelle
Babelsberger Straße 12
14473 Potsdam