Presse- und Meinungsfreiheit in Gefahr

In der Jahrespressekonferenz des Verbandes der Zeitschriftenverleger (VDZ) erklärte VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer: „Die Verlage setzen im ausgesprochen herausfordernden Marktumfeld auf neue, kreative Magazinkonzepte, investieren in Digitalprodukte und verbreitern ihre Erlösströme. Damit haben sie ihre wirtschaftliche Position mit viel Einsatz und unternehmerischer Initiative behauptet.“

 

Im Hinblick auf die neue Bundesregierung formulierte Scherzer: „Will die Politik im Bund, in den Ländern und in Brüssel Deutschland und Europa als Standort freier Presse erhalten, muss sie die Rahmenbedingungen marktwirtschaftlich finanzierter gedruckter wie digitaler Presse verbessern. Dazu gehören die Einführung des EU-Verlegerrechts sowie eine balancierte E-Privacy-Richtlinie, die die Refinanzierungsmöglichkeiten der Presseangebote erhält.“ Einer aktuellen Allensbach-Umfrage zufolge erachten 94 Prozent guten Journalismus und Qualitätsmedien als sehr wichtig bzw. wichtig für Gesellschaft und Demokratie.

 

Deutschland hat eine ausgesprochen vitale und vielfältige Zeitschriftenlandschaft. Die Reichweite von Zeitschriften in der Bevölkerung ist weiter sehr hoch: 94 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung und 87 Prozent der Altersgruppe zwischen 14 und 19 Jahren lesen Zeitschriften. Mit 1,7 Mrd. verkauften Publikums-zeitschriften kauft theoretisch jeder Einwohner in Deutschland 20 Magazine im Jahr. Dies führt zu 2,7 Mrd. Euro Vertriebserlösen. „Das ist Paid Content in bester Form. Diese Bereitschaft, für journalistische Inhalte zu zahlen, zeichnet unseren Pressemarkt aus“, so Scherzer. Die Verlage bilden mit ihren Produkten Print und Online die Lebenswelten der Deutschen mit ihren speziellen Interessen erfolgreich ab.

 

„Editorial Media, journalistische Inhalte in Print, Web und Mobil, steht für recherchierten, professionellen Content und klare Absenderschaft. Magazinmarken liefern vertrauensvolle, qualitativ hochwertige Umfelder für Leser und Werbungtreibende“, so Scherzer. „Magazine haben keinen Second Screen. Mit bezahlten Inhalten und uneingeschränkter Aufmerksamkeit durch den Leser haben Zeitschriften die härteste Medienwährung.“ Insgesamt gab es in Deutschland Ende des vergangenen Jahres 1.600 mindestens quartalsweise erscheinende Publikumstitel (Quelle: Wissenschaftliches Institut für Presseforschung und Medienberatung). Und 2017 brachten die Verlage 90 neue Magazine auf den Markt, 37 wurden eingestellt. In der aktuellen Umfrage gab über ein Viertel aller Zeitschriftenverlage an, im laufenden Jahr neue periodische Titel herausbringen zu wollen, und 46 Prozent kündigten neue Sonderausgaben an. Mit mehr 4.000 Marken der Fachpresse, die praktisch jeden Branchenzweig der deutschen Wirtschaft mit 360°-Inhalten und Services begleiten, gibt es über 5.600 periodisch erscheinende Titel.

 

Fast die Hälfte der Verlage plant 2018 neue redaktionelle Digital-Angebote und stärkt damit die 360°-Marktposition der Zeitschriftenmarken. Von den klassischen Mediengattungen erzielen Publikumszeitschriften heute mit ihren Mobile Enabled Websites und Apps eine Reichweite von 65 Prozent (AGOF digital facts 2017-IV), was 37,2 Millionen Mobile Usern entspricht. Damit liegen die Publikumszeitschriften nach wie vor unangefochten an der Spitze, gefolgt von Tageszeitungen (59 Prozent), TV (25 Prozent) und Radio (6 Prozent). Bei den stationären Online-Angeboten liegen die Publikumszeitschriften mit einer Reichweite von 76 Prozent (43,1 Millionen Online User) ebenfalls mit großem Vorsprung auf Platz eins – vor Tageszeitungen (65 Prozent), TV (46 Prozent) und Radio (10 Prozent).

 

Dank Diversifikation, wachsendem Digital- und Veranstaltungsgeschäft und ersten Kooperationen konnten die Zeitschriftenverlage die Rückgänge im Anzeigen- und Vertriebsgeschäft auffangen und das Geschäftsjahr 2017 auf Vorjahreshöhe mit 14,8 Mrd. Euro bei rund 60.000 Mitarbeiter abschließen.

 

Auch für 2018 rechnen die Fach- und Publikumsverleger der aktuellen VDZ-Trendumfrage zufolge, die auf der Pressekonferenz vorgestellt wurde, mit einer insgesamt stabilen Geschäftsentwicklung. Neben dem weiteren Wachstum im Digitalgeschäft von 7,5 Prozent erwarten die Verlage für 2018 auch im sonstigen Geschäft mit Konferenzen, Datenbank-Services und Leadgenerierung ein Plus von 2,2 Prozent. In den klassischen Geschäftsfeldern Vertrieb und Anzeigen gehen die Befragten von einem Umsatzminus in Höhe von 1,7 bzw. 1,8 Prozent aus. Beim klassischen Printgeschäft (Anzeigen und Vertrieb) rechnen die Verleger für 2018 im Schnitt mit einem Anteil von 55 Prozent, beim Digitalgeschäft mit 21,5 Prozent und beim sonstigen Geschäft mit 23,5 Prozent.

 

Eine wichtige Rolle spielt auch die positive Entwicklung der über 4.000 Titel der Deutschen Fachpresse, die Deutschland abermals als einen der vielfältigsten B2B-Fachmedienmärkte weltweit kennzeichnet. Das große Vertrauen in die Kompetenz und das Knowhow der Fachmedien und ihrer Macher hat diese bei nahezu allen Entscheidern zur führenden beruflichen Informationsquelle gemacht. „Das Geschäft der Fachpresse wächst seit 2009 kontinuierlich, weil die Titel es schaffen, sich als zentrale, kompetente und vertrauenswürdige Informationsquelle für Entscheider zu positionieren.“

 

Wie die VDZ-Trendumfrage zeigt, setzt die Mehrheit der Verleger in den nächsten zwei Jahren auf verlagsübergreifende Kooperationen in nicht-journalistischen Geschäftsfeldern, die durch die GWB-Novelle möglich wurden. „Zu den globalen Mega-Playern, den Duopolen im Privat-TV oder der Konzentration bei den Media-Agenturen lassen sich jetzt erstmals Gegenentwürfe realisieren, die zu einem faireren Marktgleichgewicht beitragen können“, führt Scherzer aus.

 

Das Erreichen der anspruchsvollen Branchenziele für 2018 wird entscheidend durch herausfordernde politische Vorhaben mitbestimmt. „Manche politischen Vorstöße sind geradezu Gift für die unabhängige Presse. Und das dazu noch in einem Marktumfeld, in dem Google und Facebook den globalen Digital-Werbemarkt dominieren und im Trio mit Amazon in diesem Jahr mehr als 80 Prozent der globalen Online-Werbeausgaben auf sich vereinen werden,“ erklärte Scherzer.

Dazu gehören:

 

  • Die E-Privacy-Verordnung hätte in ihrer jetzigen Form nach der kürzlich vorgestellten VDZ-Studie erheblichen Einfluss auf das zukünftige Umsatzpotenzial des Digital-Geschäfts. Nach Einschätzung der befragten Verlagsmanager wird ein jährlicher Umsatzverlust der digitalen Werbung von mindestens 300 Millionen Euro erwartet. Die neue Bundesregierung muss sich daher dafür einsetzen, dass die aktuelle deutsche Regelung oder wenigstens die EU-Datenschutzgrundverordnung das Regelungsniveau bestimmen. Sie muss mindestens dafür Sorge tragen, dass bei Anpassung und Anwendung des EU-Datenschutzrechtes Refinanzierungsmöglichkeiten journalistisch-redaktioneller Medien nicht beeinträchtigt werden.

 

  • Die Freiheit der Redaktionen von behördlicher Aufsicht über ihre journalistische Arbeit ist eine wesentliche Säule der Pressefreiheit. Diese Freiheit wird durch das sogenannte Presseprivileg gegenüber Datenschutzbehörden gesichert. Diese Sicherung muss im Zuge der EU-Datenschutzgrundverordnung angepasst werden. Die zuständigen Bundesländer sind aufgefordert, den Schutz der Redaktionen zu stärken, nicht zu schwächen.

 

  • Laut der aktuellen VDZ-Trendumfrage hat aber nicht nur die Nachjustierung der E-Privacy-Verordnung aktuell besonders hohe Priorität, sondern auch die Anerkennung der Presseverleger als Rechteinhaber. „Die Presseverleger müssen als Rechteinhaber im EU-Urheberrecht anerkannt werden. Die Vermarktungshoheit der Verlage über ihre journalistischen Produkte ist existenziell für eine unabhängige, digitale Pressefinanzierung“, so Scherzer. Branchen wie Musik und Film, aber auch die Softwareindustrie hätten diese Rechte schon lange.

 

  • Presse kann, was unverzichtbar ist, online nur verkauft werden, wenn öffentlich-rechtliche Medienangebote von der digitalen Presse unterscheidbar bleiben. Um das zu gewährleisten, muss die geltende Beschränkung presseähnlicher Angebote effektiv ausgestaltet werden, um Umgehungsmöglichkeiten auszuschließen. Es wäre absolut inakzeptabel, wenn die Landesregierungen nun stattdessen sogar die geltende Beschränkung presseähnlicher Angebote weiter aufweichen würden.

 

  • Der VDZ fordert darüber hinaus die Bundesregierung auf, sich in Brüssel weiterhin energisch gegen weitere Werbebeschränkungen und für den reduzierten Mehrwertsteuersatz für die digitale Presse einzusetzen.

 

  • Gegen Fake News helfen nur mehr Unfaked News durch freie, private und vielfältige Medien. Jede politische Intervention, die legale, inhaltlich rechtmäßige Veröffentlichungen als Fake News oder Desinformationen bekämpfen wollte, wäre eine Gefahr für die Presse- und Meinungsfreiheit. Deshalb wirft es Fragen auf, wenn nun eine Konsultation der EU-Kommission zu „Falschmeldungen (Fake News) und online verbreiteten Desinformationen“ inhaltlich rechtmäßige, legale Veröffentlichungen in den Fokus stellt. Deshalb kann es nur um die Frage gehen, ob und wie auch immer inhaltlich rechtmäßige Veröffentlichungen weitergehend inhaltlich bewertet und in Abhängigkeit von dieser Bewertung als Fake-News oder Desinformation eingestuft und benannt oder noch weitergehend behindert, unterbunden oder sonst benachteiligt werden.

 

 

Der VDZ hat schon Anfang 2017 auf die Gefahren für Presse- und Meinungsfreiheit durch das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz hingewiesen. Die aktuelle Entwicklung stützt diese Kritik. „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das private Internet-Unternehmen dazu zwingt, an Stelle der Strafgerichte über die Grenzen der Meinungsfreiheit zu entscheiden, birgt eine große Gefahr für die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland!“, so Stephan Scherzer. Der VDZ stellte fünf Forderungen auf:

 

  1. Es geht nicht nur darum, rechtswidrige Veröffentlichungen zu bekämpfen. Umgekehrt muss auch verhindert werden, dass Quasi-Monopolisten wie Facebook nach eigenem Gutdünken bestimmte rechtmäßige Inhalte nicht veröffentlichen. Deshalb müssen solche marktbeherrschenden Plattformen allen rechtmäßigen Inhalten diskriminierungsfreien Zugang gewährleisten.
  2. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist unnötig – Geltendes Recht muss umgesetzt werden.
  3. Bund und Länder müssen die Strafverfolgungsorgane (Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte) so ausstatten und unterstützen, dass sie zügig geltendes Recht in den sozialen Netzwerken durchsetzen können.
  4. Facebook muss mehr als bisher eigene Ressourcen aufbauen und 24/7 erreichbar sein, um geltendes Recht nach Aufforderung zeitnah umzusetzen.
  5. Die Bürger müssen aufgeklärt und ermutigt werden, bei strafrechtlich relevanten Tatbeständen die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.

 

 

Ein Beitrag für Medieninfo Berlin von Edelgard Richter / Dela Press.