Stimmen zum Mietendeckel

Die Berliner Wirtschaft lehnt das heute im Senat verabschiedete Gesetz zur Einführung eines Mietendeckels ab. IHK-Präsidentin Beatrice Kramm und Vorsitzende der IHK-Branchenausschüsse warnen vor erheblichen negativen Folgen für das Land Berlin.  Sie erklärte:

  „Der wirtschaftliche Flurschaden, den der Senat mit dem Mietendeckel anrichtet, ist schon jetzt beträchtlich. Wer davon ausgeht, dass dieses Gesetz den Berliner Wohnungsmarkt entlastet, irrt. Dieser Eingriff ist rechtswidrig, Gift für den Wirtschaftsstandort Berlin und schafft vor allem keine einzige neue Wohnung. Das Außerkraftsetzen des Mietenspiegels von 2019 kommt in vielen Fällen einer staatlich verordneten Mietensenkung gleich. Das wird vor Gericht keinen Bestand haben und verschärft auf unabsehbare Zeit die rechtliche Unsicherheit für Mieter und Vermieter“.  Inzwischen sind bereits Aufträge für die Bauwirtschaft storniert worden.
 
Nach Meinung von Markus Deupmann, Vorsitzender Ausschuss Steuerpolitik der IHK Berlin, wäre die öffentliche Hand wegen der Der Decklung der Mieten und der damit verbundenen Steuermindereinnahmen zu bis 50% an den Mindergewinnen oder Verlusten der Vermieter beteiligt. Das birgt Haushaltsrisiken, die angesichts der sich abzeichnenden Rezession unbedingt berücksichtigt werden müssen. 
 
Jörg Lämmersen, Vorsitzender Ausschuss Stadentwicklung und Infrastuktur, sagte: „Der Mietendeckel lenkt von einer verfehlten Wohnungs- und Neubaupolitik des Senats in den zurückliegenden Jahren ab. Anstatt Anreize für einen aktiven Neubau sowie die energetische und generationengerechten Sanierung der Wohnungen in Berlin zu setzen, wird verzweifelt an den Symptomen des Marktversagens angesetzt“.
 
„Obwohl selbst Mieter bin ich für „Bauen statt Deckeln“, denn in einem Markt senkt nur ein breiteres Angebot dauerhaft die Preise. Der Mietendeckel verunsichert schon jetzt ganze Branchen mit vielen Arbeitsplätzen, schreckt Investoren von Berlin ab und droht bei einem Scheitern alle zu enttäuschen. Das alles obwohl sich solch Staatsdirigismus doch erst vor 30 Jahren als nicht überlebensfähig erwies“, erläuterte Rupert Reinhardt, Vorsitzender Ausschuss Bau- und Immobilienwirtschaft der IHK Berlin.
 
Hans-Jörg Schulze, Vorsitzender Ausschuss Tourismus der IHK Berlin, bemerkte: „Mietendeckel, Inflationsausgleich ab dem Jahr 6, Grundsteueranhebung und wer weiß, was R2G noch so ausheckt, sind klare Hinderungsgründe für Investoren sich in Berlin zu engagieren und werden unserer Stadt Schaden zufügen. Das gilt auch für mich selbst, denn ich werde in den kommenden Jahren nicht in meiner Heimatstadt in Immobilien investieren, weil es an einem stabilen, langfristigen Renditehorizont fehlt“.
 
„Der Mietendeckel ist ein fundamentaler Markteingriff, der dem Wirtschaftsstandort Berlin national und international schadet. Dieser eingeschlagene Weg macht mir als Unternehmer aus zwei Gründen Sorgen. Erstens schafft er keine einzige neue bezahlbare Wohnung für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zweitens packt die Politik alte Rezepte, die schon in den 80er Jahren in Form von Mietregulierungen nicht geholfen habe, aus und verschärft diese soweit, dass sie unser Wirtschaftssystem der sozialen Marktwirtschaft ernsthaft in Frage stellt“, kritisierte Sebastian Stietzel, Vorsitzender Kompetenzteam Mittelstand der IHK Berlin. 
Lutz Wedegärtner, Vorsitzender Ausschuss Umwelt und Energie der IHK Berlin, konstatierte: „Es ist derzeit wenig städtebauliche Aktivität seitens des Berliner Senats und deren Kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zu vermelden. Stattdessen werden Kampagnen initiiert, die vom Sachverhalt der eigenen Untätigkeit ablenken und am Ende darin münden, günstig verkauften Wohnraum für mehr als das 10fache zurück zu erwerben. Das ist sehr bedauerlich, zumal unsere Stadt die Kraft, die Flächen, aber auch die monetären Mittel hat, um dem Wohnraummangel aktiv entgegen zu treten.“

Nach Ansicht der IHK Berlin und ihrer Ausschussvorsitzenden wäre das Gesetz verfassungswidrig, weil die Gesetzgebungshoheit hierfür beim Bund liegt. Mit Klagen vor dem Verfassungsgericht ist zu rechnen, Mietern wie Vermietern stehen deshalb eine jahrelange rechtliche Unsicherheit bevor. Mieter müssen sich darauf einstellen, durch den Mietendeckel eingesparte Miete nachzahlen zu müssen. Auch das Land könnte zu Ausgleichszahlungen verpflichtet werden.
Der bürokratische Aufwand, den der Mietendeckel verursacht, ist immens. Die 250 zusätzlichen Verwaltungsmitarbeiter wären an anderer Stelle zielführender eingesetzt, beispielsweise um den Neubau in der Stadt voran zu treiben. Das Gegenteil ist der Fall: Die Zahl der erteilten Baugenehmigungen ist sogar rückläufig. Unabhängig davon stellt sich die Frage, woher diese zusätzlichen Mitarbeiter angesichts der ohnehin gravierenden Besetzungsprobleme in der Verwaltung kommen sollen. Auch die ambitionierten Klimaziele werden durch den Mietendeckel torpediert. Festgesetzte Mieterhöhungen von maximal einem Euro nach Modernisierungen sind nicht ausreichend, um hier wirklich Anreize zu schaffen. Ein Beitrag für Medieninfo Berlin von Edelgard Richter / Dela Press