Tipp : Kennzeichen reinigen

Manche Nummernschilder sind kaum noch lesbar. Doch Kennzeichen müssen auch auf Entfernung er­kennbar sein: Das ist ge­setzlich geregelt. Dasselbe gilt, wenn Kennzeichen be­schädigt oder verblasst sind. Das Schild selbst aus­zubessern, kann teuer wer­den. Bei Veränderungen mit Glas, Folie oder ähnli­chen Abdeckungen droht ein Bußgeld von 65 Euro. Auch selbst gebastelte Schilder dürfen im Stra­ßenverkehr nicht verwen­det werden – auch nicht übergangsweise oder etwa für einen Fahrradträger.