Tipp: Online-Shopping von BH, Slip & Co.: Widerruf möglich

Verbraucherzentrale erklärt, wann Hygieneschutz eine Rolle spielt

Bei der Verbraucherzentrale landen immer wieder Beschwerden über Unternehmen, die die Rückgabe von online bestellter Unterwäsche aus hygienischen Gründen ablehnen. Doch Käufer:innen haben auch nach der Anprobe ein Widerrufsrecht. Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, welche Regelungen gelten und was Betroffene tun können, wenn Anbieter das Widerrufsrecht nicht akzeptieren.

Eine Verbraucherin aus Brandenburg staunte gleich zweimal: Zunächst erhielt sie ihre BHs wider Erwarten aus China und nicht aus Österreich, wo sie die Unterwäsche eigentlich bestellt hatte. Dann teilte der Anbieter ihr mit, sie könne die Unterwäsche nicht zurücksenden, da sie die Ware anprobiert und damit das Hygienesiegel verletzt habe. Juristin Stefanie Kahnert kennt dieses Argument bereits. Doch die Rechtslage ist eindeutig: „Eine Anprobe von Unterwäsche führt nicht dazu, dass das Widerrufsrecht erlischt“, so Kahnert. Schließlich haben Kundinnen auch in einem Geschäft die Möglichkeit, BHs anzuprobieren.

Allerdings gibt es tatsächlich eine gesetzliche Bestimmung, die ein Rückgaberecht für Artikel ausschließt, wenn diese einen besonderen hygienischen Schutz benötigen, eine Versiegelung vorhanden ist und Verbraucher diese entfernt haben. „Kosmetikprodukte wie Lippenstift, Mascara oder Deoroller aber auch Erotikspielzeug, Kontaktlinsen oder Zahnbürsten kommen bei der Nutzung intensiv mit dem Körper in Kontakt und lassen das Widerrufsrecht bei einem Bruch der Versiegelung erlöschen“, so Kahnert. Unterwäsche oder auch Bademode ist davon nicht betroffen. Die Anbieter dürfen aber bei diesen Waren, ebenso wie im Laden, eine vorsichtige Anprobe ohne das Verursachen von Gebrauchsspuren von den Kunden erwarten. Auch extra angebrachte Wäscheschutzfolien, die eine Anprobe nicht beeinträchtigen, sollten nicht entfernt werden.

Verbrauchern, die Unterwäsche online bestellt haben und denen der Verkäufer den Widerruf des Vertrags verwehrt, rät Kahnert dazu, nochmals schriftlich mit Hinweis auf die geltende Rechtslage zu widerrufen. Ob Rücksendekosten anfallen, hängt vom Einzelfall ab. Ein Blick auf die Rückgabe-Regelungen des Online-Shops kann daher schon vor dem Kauf böse Überraschungen ersparen.

Wer grundsätzlich unsicher ist, ob bei bestellten Waren ein Widerrufsrecht besteht, kann seinen Fall unkompliziert und kostenlos mit dem Umtausch-Check der VZB überprüfen. Das Online-Tool bietet Hilfe bei einer Vielzahl von Fragen rund um Rückgabe, Garantie und Gewährleistung.

Rechtliche Beratung erhalten Betroffene bei der VZB: 

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de