Urteil zur Sperrstunde – Senat legt Beschwerde ein

Pressemitteilung vom 16.10.2020

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Senatssprecherin Melanie Reinsch zum heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zur Sperrstunde: „Der Berliner Senat wird Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 15. Oktober 2020 einlegen. Zudem wird der Senat eine Zwischenverfügung beantragen. Damit soll möglichst noch heute Klarheit geschaffen werden, dass auch die 11 klagenden Gastronomen nicht nach 23 Uhr öffnen dürfen. Ohnehin würde aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts lediglich für die 11 klagenden Gastronomen die Sperrstunde entfallen – für alle anderen gilt sie in jedem Fall weiterhin. Sollten die 11 Gastronomen nach 23 Uhr öffnen dürfen, gilt das allgemeine Alkoholverkaufsverbot – wie für alle anderen – zwischen 23 und 6 Uhr.“

Quelle: Presse- und Informationsamt des Landes Berlin