ADAC-Tipps zur Fußball-WM

 Vom 14. Juni bis zum 15. Juli 2018 wird in Russland die Fußball-Weltmeisterschaft ausgetragen. Fußball-Fans, die die deutsche Nationalmannschaft begleiten, müssen einige Formalitäten beachten. Der ADAC hat die 11 wichtigsten Tipps zusammengestellt.

 

Tipp 1: Vorsoge treffen. – Vor Reisebeginn ist es ratsam, sich bei der Deutschen Botschaft in Moskau in der Krisenvorsorgeliste registrieren zu lassen. So erhält man im Problemfall schneller Hilfe.

 

Tipp 2: Einreise und Meldepflicht – Für die Fußball-WM wurden die Bestimmungen deutlich vereinfacht. Der Aufenthalt ab zehn Tage vor dem Beginn und bis zu zehn Tagen nach dem Ende der Fußball-WM ist visumfrei möglich, vorausgesetzt man hat einen gültigen Reisepass und eine FAN-ID (www.fan-id-ru). Die FAN-ID setzt jedoch den Besitz eines Fußballtickets voraus. Wer keine FAN-ID hat, benötigt ein Visum.

 

Tipp 3: Krankenversicherung – Grundsätzlich ist eine Auslandskrankenver-

sicherung Pflicht. Für Inhaber von Fan-IDs ist eine solche Versicherung kein Muss, wird aber dringend empfohlen. Die russischen Auslandsvertretungen verfügen über Listen der akzeptierten Versicherungsunternehmen.

 

Tipp 4: Bargeld – Bargeld und Reiseschecks können bis zu einem Gegenwert in Höhe von 10.000 US-Dollar ein- und ausgeführt werden.

 

Tipp 5: Mietfahrzeuge – Deutsche Autovermieter erlauben eine Einreise in das WM-Land nicht. Wer in Russland ein Kfz anmietet, sollte sich für eine Unfallsituation absichern durch eine Vollkaskoversicherung für den Sachschaden am Mietwagen,

den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen,

den Abschluss einer Traveller-Police für den Fall nicht ausreichender Mindestver-sicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung,

eine Auslandskrankenversicherung zur Abdeckung von Krankenbehandlungs-

kosten.

 

Auf die Höhe von Selbstbeteiligungen im Kasko- und Haftpflichtbereich und auf Haftungsausschlüsse sollte besonders geachtet werden. Einige Kaskoversiche-

rungen verweigern beispielsweise bei Fahrten auf unbefestigten Straßen die Zahlung. Alle Fahrer des Mietwagens sollten in den Versicherungsschutz mit einbezogen sein. Der Mieter sollte sich zudem den Mietwagen bei Anmietung genau ansehen und bestehende Mängel oder Vorschäden im Protokoll festhalten. In Russland liegt das Mindestalter für die Anmietung von Fahrzeugen in der Regel bei 22 bis 25 Jahren. Es hängt von der jeweiligen Autovermietung und dem angemieteten Fahrzeug ab.

 

Tipp 6: Führerschein – Pflicht ist der deutsche Führerschein gemeinsammit dem internationalen Führerschein oder mit einer beglaubigten russischen Übersetzung des deutschen Führerscheins.

 

Tipp 7: Wichtige Verkehrsbestimmungen – In Russland muss tagsüber auf Autobahnen und außerorts ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden. Die zulässige Geschwindigkeit für Pkw und Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen beträgt auf Autobahnen 110 km/h, außerorts 90 km/h und innerorts 60 km/h. Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als zwei Jahre besitzen, dürfen generell nur mit 70 km/h unterwegs sein. Handy am Steuer und freies Campen sind tabu. Was besonders feiernde Fans beachten sollten: Die Promillegrenze beträgt 0,0 (!). Tempoverstöße und Allkoholvergehen werden hart bestraft.

 

Tipp 8: Begleichen von Geldbußen – In Russland dürfen Verkehrssünder nicht an Ort und Stelle bezahlen. Die Buße muss per Bankzahlung erfolgen. Russische Bußgelder können in Deutschland nicht zwangsweise eingetrieben werden. Ein Vollstreckungsabkommen zwischen den Ländern gibt es nicht.

 

Tipp 9: Verhalten bei Unfällen – Bei einem Unfall keine fremdsprachigen Schriftstücke unterzeichnen, deren Inhalt nicht verständlich sind. Da die Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung relativ niedrig sind, ist im Falle eines nicht selbst verschuldeten Unfalls nicht mit einer vollständigen Erstattung des Schadens zu rechnen. Um den offenen Betrag nicht selbst leisten zu müssen, lohnt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung.

 

Tipp 10: Öffentliche Verkehrsmittel und Sonderzüge – Die FAN-ID berechtigt zusammen mit dem Fußballticket und dem Personaldokument zur kostenfreien Nutzung von Sonderzügen, die auf den Strecken zwischen den Austragungsstädten verkehren. Ebenfalls ist die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in der jeweiligen Gastgeberstadt am Spieltag auf den Linien zu den Sportveranstaltungen kostenfrei möglich. Da die konkreten Linien durch die jeweils örtlich zuständigen Behörden festgelegt werden, ist es sinnvoll, die Informationen über die Internetseite der Verkehrsdirektion der FIFA Fußballweltmeisterschaft einzuholen. Plätze für den Sonderzug sollten vorher online gebucht werden. Das Kontingent ist limitiert.

 

Tipp 11: Anreise im eigenen Auto – Zusätzlich zum Führerschein (siehe Tipp 6) muss man folgende Dokumente dabei haben:

Die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung in russischer Sprache oder einem internationalen Zulassungsschein,

Grüne Versicherungskarte mit dem Eintrag der Länderbezeichnung Russland oder dem Länderkürzel „RUS“,

D-Schild mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm,

Zolleinfuhrerklärung (erhältlich an der Grenze).

 

Ein Beitrag für Medieninfo Berlin von Edelgard Richter / Dela Press.