Aufatmen im Handwerk

Brüssel ist ein Gesetzgebungsverfahren anhängig, in dem die Ausdehnung der Pflicht zum Einbau und Nutzung digitaler Tachographen auf Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen debattiert wurde.

 Die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments in dem Verfahren  wertete Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks, als Erfolg: „Mit dem Beschluss konnten wir weitere Bürokratie und Belastungen fürs Bäckerhandwerk abwenden. Wir konnten erreichen, dass die Ausdehnung der Pflicht zum Einbau von digitalen Tachographen zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen auf den grenzüberschreitenden Warentransport beschränkt ist.“

 Von dieser Erweiterung sind vor allem Speditionen betroffen, das Bäckerhandwerk ist weitestgehend von der Ausweitung der Tachographenpflicht ausgenommen. „Darüber hinaus bewerten wir positiv, dass eine generelle Ausdehnung der Handwerkerausnahme auf 150 Kilometer erreicht wurde, die auch für die Handwerksbäckereien gilt“, so Schneider weiter. Die Regelungen müssen nun noch durch den Rat bestätigt werden. Trotz der positiven Nachricht weist Schneider auf einen Wermutstropfen hin: „Das Problem, das die Handwerkerausnahme von Behörden in mehreren Bundesländern nach wie vor viel zu eng ausgelegt wird, wurde mit der vom Europäischen Parlament beschlossenen Änderung nicht aus der Welt geschafft.“ Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten gelten weiterhin.

Ein Beitrag für Medieninfo Berlin von Edelgard Richter / Dela Press..