Entwurf zum Mietrechtsanpassungsgesetz
Das Bundesjustizministerium hat heute den Entwurf zum Mietrechtsanpassungsgesetz in die Verbändeanhörung gegeben. Dieser sieht vor, die Modernisierungsumlage in Gebieten mit geltender Kappungsgrenze für fünf Jahre von elf auch acht Prozent zu senken und eine Kappungsgrenze einzuführen. Außerdem sollen Vermieter künftig vorvertraglich Auskunft über die Vormiete geben müssen, wenn diese höher als die eigentlich zulässige Miete sein sollte. Axel Gedaschko, Präsident
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