Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung ist in Kraft getreten
24.02.20, Pressemitteilung
Mit der gestrigen Veröffentlichung des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung ( MietenWoG ) im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin tritt das sogenannte „Mietendeckelgesetz“ am 23.Februar 2020 in Kraft.
Senatorin Katrin
Lompscher: „Politik hat die Verantwortung dafür zu sorgen, dass sich
Menschen ein Dach über dem Kopf leisten können. Deshalb hat das
Abgeordnetenhaus ein Gesetz verabschiedet, dass das Einfrieren, das Deckeln und
das Absenken von Mieten in den nächsten 5 Jahren regelt. Das Berliner Gesetz
zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen soll viele Mieterinnen und Mieter von
einer existentiellen Sorge vor der nächsten Mieterhöhung entlasten und das aus
den Fugen geratene Mietniveau in unserer Stadt wieder in eine Balance bringen.“
Damit wird ein Mietenstopp für fünf Jahre eingeführt. Maßgeblich ist die am
18.6.2019 wirksam vereinbarte Miete. Bei Wiedervermietung gelten ab sofort die
Mieten vom 18.6.2019 oder ggf. die festgelegten Mietobergrenzen. In bestehenden
Mietverhältnissen können Mieterhaushalte neun Monate nach Verkündung des
Gesetzes die Kappung einer überhöhten Miete (bei mehr als 20 % über der
zulässigen Mietobergrenze) fordern. Modernisierungsmaßnahmen dürfen nur noch
bis zu einer Gesamthöhe von einem Euro/m² auf die Miete umgelegt werden. Bei
wirtschaftlichen Härtefällen von Vermieterinnen und Vermieter sollen
Mieterhöhungen genehmigt werden, wenn das zur Vermeidung der Substanzgefährdung
und von dauerhaften Verlusten zwingend erforderlich ist.
Mit dem gestrigen Inkrafttreten des MietenWoG steht im Serviceportal auf
berlin.de unter „Mietendeckel“ sowie auf mietendeckel.berlin.de und der
Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ein Formular für Mieterinnen und Mieter (Überprüfung der
Stichtagsmiete) im PDF-Format bereit. Ab Anfang März wird das PDF-Formular
durch ein komfortables elektronisches Antragsverfahren ersetzt. Auch für die
Informationspflicht für Vermieterinnen und Vermieter stehen Musterschreiben zur
Verfügung.
Weitere Informationen:
Informationsseite zum Mietendeckel
Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und WohnenWürttembergische Straße 6, 10707 Berlin