Strafbefehl gegen Schlagerstar Michelle:
Das Amtsgericht Bonn hat gegen die 51-jährige Sängerin ein Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung erlassen! Es wurde eine achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung, gegen die Interpretin von „“Wer Liebe lebt“ erlassen. Grund: Es wurden für die Jahre 2018 bis 2020 keine Steurerklärungen eingereicht. gm
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