Kurz und Knapp: Januar 2023
Mehrwegverpackung: Kunden haben künftig ein Anrecht darauf, Speisen und Getränke zum Mitnehmen in einer Mehrwegverpackung zu bekommen. Das besagt die Mehrweg-Angebotspflicht, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Diese gilt für Restaurants, Bistros und Cafes, um weniger Plastik-Verpackungsmüll zu produzieren. Dasselbe Produkt in der Mehrwegverpackung darf allerdings nicht teurer sein als in der Einwegverpackung. Barvertrieb in den Bussen: Unternehmenssprecher
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