Gebäudeenergiegesetz in der Beratung

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW appelliert an die Bundesregierung, das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude („Gebäudeenergiegesetz“) endlich offiziell vorzulegen. „Das Gebäudeenergiegesetz bietet eine Chance, den Klimaschutz im Gebäudesektor sinnvoll voranzubringen“, erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Mit dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes sollen die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energiegesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengelegt werden. Damit werden die Weichen für die weitere energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes und für den Wohnungsneubau gestellt und gleichzeitig das Gebot des bezahlbaren Bauens und Wohnens berücksichtigt. „Wir begrüßen insbesondere die Ansätze in dem Gesetzentwurf, wonach bei Neubau und energetischer Modernisierung von Gebäuden optional die Vermeidung von Treibhausgasen betrachtet werden kann. Damit schafft die Politik die Grundlage dafür, mittelfristig auf eine Bewertung der CO2-Emissionen umzusteigen.Positiv ist außerdem, dass gemeinsame Nachweise für mehrere Gebäude in Wohnquartieren ermöglicht werden sollen. Das stärkt den Quartiersgedanken. Zudem sollen die Effekte von Photovoltaik-Anlagen und Biogasnutzung leichter in den Nachweisen angerechnet werden können. Damit werden zahlreiche Forderungen der Wohnungswirtschaft aufgegriffen“, so Gedaschko. „Man kann es drehen und wenden wie man will: Wir brauchen ein Umdenken in der Klimaschutzpolitik.

Das Gebäudeenergiegesetz bietet dafür eine gute Grundlage, die innovativ weiterentwickelt werden muss. Für echte Quartierslösungen fehlen noch einheitliche und einfache steuerliche und energiewirtschaftsrechtliche Lösungen, damit dezentraler Strom tatsächlich in und auf den Gebäu-den erzeugt und vor Ort genutzt werden kann. So könnte auch der Weg für nachhaltige Mobilitätslösungen geschaffen werden“, so der GdW-Chef. Eine klare Absage erteilte Gedaschko vereinzelten Forderungen nach einer weiteren Verschärfung der Effizienzanforderungen. Die dann notwendigen Investitionen stünden in keinerlei Verhältnis zur zusätzlichen Energieeinsparung. Leidtragende wären die Vermieter, die Mieter und der Klimaschutz – denn neben unverhältnismäßig steigenden Kosten würde am Ende auch noch die Sanierungsrate sinken. „Das kann sich der Staat beim besten Willen nicht leisten“, so Gedaschko abschließend.

Ein Beitrag für MEDIENINFO-BERLIN von Edelgard Richter / DelaPress