Lebensgefährlicher Wald

Der Herbststurm „Xavier“ hat nach Mitteilung des Brandenburger Forstministeriums für zum Teil chaotische Zustände in den Wäldern gesorgt. Überall wurden ganze Bäume umgeworfen oder Äste sind von den Kronen gebrochen. Der Boden ist vom vielen Niederschlag aufgeweicht und es muss damit gerechnet, das weiterhin Bäume umstürzen und weiterhin abgebrochene Äste von den Bäumen fallen. Auf das Betreten des Waldes sollte in den nächsten Tagen verzichtet werden.

 

Die Forstleute sind nur noch mit Schutzhelm im Wald unterwegs und die Aufräumarbeiten laufen inzwischen auf Hochtouren. In den Revieren des Landesforsts werden die Gefahrenstellen gesichert und so schnell wie möglich beseitigt. Das gilt vor allem an Straßen, Eisenbahnstrecken und öffentlichen Wegen sowie in der Nähe von Siedlungen. In einem zweiten Schritt werden auch kleinere Waldwege beräumt und auch Wildschutzzäune repariert, welche durch umgestürzte Bäume beschädigt wurden.

 

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg appelliert als Forstbehörde daher an die Waldbesucher, dass sie in den nächsten Tagen den Wald und vor allem abgesperrte Bereiche zum eigenen Schutz meiden sollen. Die Arbeiten werden bis mindestens in die Mitte der nächsten Woche andauern.

 

Bald schon wird es auch eine Bilanz des wirtschaftlichen Schadens geben. Im Jahr 2016 fielen wurden mit 27.638 Kubikmeter vergleichsweise geringe Sturmschäden registriert, 2015 waren es 216.170 Kubikmeter. Zum Vergleich: Der normale nachhaltige Jahreseinschlag liegt im Gesamtwald bei zirka 4,5 Millionen Kubikmeter, davon knapp eine Million Kubikmeter im Landesforst.

 

 

Da 60 Prozent des Waldes in Brandenburg Privateigentum ist, liegt die Verantwortung der Verkehrssicherung und der Sicherung, wie beim Landesforst auch, beim jeweiligen Waldbesitzer. Im Rahmen ihrer forstbehördlichen Aufgaben sichten die Revierförster des Landesbetriebes Forst die Schäden und informieren bei Bedarf Waldbesitzer, die vielfach nicht am Ort wohnen. Ihnen können im Rahmen der Beratung auch Firmen genannt werden, die entsprechende Auftragsarbeiten wahrnehmen. Kommt ein Waldbesitzer der Verpflichtung nicht nach, kann  auch eine behördliche Ersatzmaßnahme bei Gefahr im Verzug abgeordnet werden.

 

Ein Beitrag für Medieninfo Berlin von Edelgard Richter / Dela Press.