Spuren von Glyphosat in Speiseeis – Unnötige Verunsicherung des Verbrauchers

 Die US-amerikanische Organic Consumer Association (OCA) berichtet in einem am 10. Oktober 2017 in Brüssel veröffentlichten Statement über Spuren des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat in Speiseeis.  

Nach Ansicht des BDSI wird nach dem Bier jetzt das bei allen Menschen beliebte Speiseeis zur Stimmungsmache gegen das in geringsten Dosen in Lebensmitteln vorkommende Glyphosat genutzt, wodurch der Verbraucher unnötig verunsichert wird.

Der BDSI nimmt wie folgt Stellung:

Die Hersteller von Speiseeis haben höchste Qualitätsstandards und dazu gehört seit jeher die Vermeidung von Pflanzenschutzmittelrückständen in den Rohstoffen, soweit dies möglich ist. Sofern jetzt über geringste Spuren von Glyphosat berichtet wird, haben diese keine gesundheitlichen Auswir-kungen auf den Menschen.

Glyphosat wird in der ganzen Welt verwendet und ist zugleich weltweit einer der am besten untersuchten Stoffe. Auch das deutsche Bundesinsti-tut für Risikobewertung (BfR) kommt nach Prüfung aller bislang vorliegen-den Studien zu dem Ergebnis, dass bei bestimmungsgemäßer Anwendung von Glyphosat kein Risiko für den Menschen zu erwarten ist.

Die von der OCA kommunizierten Glyphosat-Spuren in Speiseeis sind für den Menschen unbedenklich.

Zum wissenschaftlichen Hintergrund:
Basierend auf den aktuellen toxikologischen Bewertungen, u.a. durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die europäische Lebensmit-telsicherheitsbehörde (EFSA), ist davon auszugehen, dass die aktuell be-richteten Mengen an Glyphosat in Speiseeis gesundheitlich unbedenklich sind.

Dies bestätigt sich einerseits durch den sog. ADI-Wert („Acceptable Daily Intake“; duldbare tägliche Aufnahmemenge), der die Menge eines Stoffes angibt, die ein Verbraucher täglich und ein Leben lang ohne erkennbares Gesundheitsrisiko aufnehmen kann.

Der ADI-Wert wird zur Bewertung des chronischen Risikos für Verbraucher verwendet. Basierend auf dem ADI-Wert von 0,3 mg/kg KG und Tag (EU Pesticides database; http://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/eu-pesticides-data-base/public/?event=activesubstance.detail&language=EN&selectedID=1438)würde dies bedeuten, dass selbst bei einem täglichen Verzehr von bis zu ca. 14.500 l Eis für Erwachsene (60 kg), von bis zu ca. 7.300 l Eis für Kinder (30 kg) und von bis zu 3650 l Eis für Kleinkinder (15 kg) keine gesundheitliche Gefähr-dung bedeuten.

Zusätzlich bestätigt auch die sog. „Akute Referenzdosis“ (ARfD) von 0,5 mg/kg Körpergewicht obige Aussage (http://www.bfr.bund.de/de/fragen und antworten zur bewertung des gesundheitlichen risikos_von glyphosat-127823.html).

Mit der ARfD ist die Menge eines Stoffes gemeint, die Verbraucher bei einer Mahlzeit oder bei mehreren Mahlzeiten über einen Tag ohne erkennbares Gesundheitsrisiko mit der Nahrung aufnehmen können. Die ARfD stellt einen Grenzwert für die Risikobewertung mit Bezug auf eine Kurzzeit-Exposition von Verbrauchern dar. Hierauf beruhend würde ein einmaliger Verzehr von bis zu ca. 24.300 l Eis für Erwachsene (60 kg), von bis zu ca. 12.150 l Eis für Kinder (30 kg) und von bis zu knapp 6100 l Eis für Kleinkinder (15 kg) ebenfalls kein gesundheitliches Risiko darstellen.

Ansprechpartner:
Dr. Torben Erbrath, Tel.: 0228 26007-82, torben.erbrath@bdsi.de
Ernst Kammerinke, Tel.: 0228 26007-32, ernst.kammerinke@bdsi.de