Änderung der EU-MRV-Verordnung
Seit dem 1. Januar 2018 müssen Schiffe mit einer Bruttoraumzahl ab 5.000 ihre CO2-Emissionen, ihren Kraftstoffverbrauch, die zurückgelegte Entfernung, ihre auf See verbrachte Zeit und andere Parameter überwachen und melden. Parallel dazu besteht seit 2019 ein Datensammelsystem der International Maritime Organization (IMO). Die Daten zeigen, dass im Jahr 2018 von 10.800 Schiffen, die unter die EU-MRV-Verordnung fallen, mehr als 130
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