Mehr Getränkedosen und Einwegflaschen nun pfandpflichtig
Verbraucherzentrale Brandenburg informiert zu neuen Regeln beim Einweg-Pfand Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Deutschland eine erweiterte Einweg-Pfandpflicht. Demnach müssen Verbraucher:innen nun für fast alle Getränke in Einwegverpackungen 25 Cent Pfand bezahlen. Noch bis Mitte des Jahres gilt eine Übergangsfrist und der Handel darf Restbestände ohne Pfand verkaufen. Auf welche Verpackungen nun Einweg-Pfand erhoben wird, woran Verbraucher:innen das erkennen
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