Rezeptgebühren
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA) informierte, dass nur noch knapp jedes vierte Rabattarzneimittel derzeit teilweise oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist. Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Verpflichtung der Apotheken zur Abgabe von Rabattarzneimitteln im Jahr 2007 ist die Befreiungsquote kontinuierlich gesunken – von 60 Prozent im Jahr 2008 über 42 Prozent im Jahr 2012 auf jetzt
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