Einführung intelligenter Messsysteme
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat heute die „technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme nach § 30 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)“ festgestellt, auch Markterklärung genannt. Damit beginnt die gesetzliche Verpflichtung zum Rollout intelligenter Messsysteme durch die grundzuständigen Messstellenbetreiber. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) begrüßt, dass mit der Markterklärung
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