Herbstlaub und Gartenabfälle nicht im Garten verbrennen
Im Herbst fallen nicht nur die Blätter, sondern es fallen auch viele andere Gartenabfälle an. Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Herbstlaub und andere Gartenabfälle nicht verbrannt werden dürfen. Pflanzliche Abfälle aus Gartenpflegearbeiten sollten entweder auf dem eigenen Grundstück kompostiert oder dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden. So werden Nährstoffe, die im Pflanzenmaterial gespeichert sind, wieder
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