Tipp: Verbraucherzentrale verklagt Stromversorger
Anbieter müssen Strompreiserhöhungen erst ankündigen und auf Sonderkündigungsrecht hinweisen Stromkosten dürfen nicht einfach steigen. Energieversorger müssen beabsichtigte Preiserhöhungen vorher mitteilen. Sie müssen ihre Kund:innen außerdem über ihr fristloses Kündigungsrecht im Falle einer einseitigen Preiserhöhung informieren. Gegen diese grundsätzliche Hinweispflicht verstößt nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) die Geschäftspraxis des Berliner Unternehmens voxenergie GmbH. Daher hat sie den Stromanbieter verklagt. Der
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