EU-Fürerschein
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) informiert: Nachfolgend über die wichtigsten seit dem 19.01.2013 in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten geltenden rechtlichen Vorgaben für den Führerschein und die Fahrerlaubnisklassen. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde und noch den alten rosa „Lappen“ besitzt, muss bis Januar einen neuen Führerschein beantragen. Tausende Menschen in Berlin und Brandenburg haben das noch
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