Befreiung von Arzneimittel-Zuzahlungen
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. berichtete: Trotz milliardenschwerer Rekordeinsparungen mit Rabattverträgen befreien Krankenkassen ihre Versicherten nur bei einem von fünf Rabattarzneimitteln von der Zuzahlung. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zum Jahresbeginn. Demnach sind seit 1. Januar 2020 nur 4.989 von 23.564 Rabattarzneimitteln (21,2 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit. Jede einzelne gesetzliche
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